Montag, 19. November 2007 20:21
Immobilien Betrug – Rip-Deals
Immobilien - Verkauf , mit Falschgeld wird bezahlt
Ripdeal statt Immobilien.
Angebliche Käufer locken immer wieder gutgläubige Bürger in eine Falle und bezahlen mit Falschgeld.
Und so funktioniert es:
Die Kontaktaufnahme zwischen Betrüger und Opfer erfolgt vorwiegend über Zeitungs- und Internet-Annoncen mit Verkaufsangeboten von Yachten, Autos, Immobilien oder wertvollem Schmuck.
Persönliche Verhandlungen werden meist in Nobelhotels in norditalienischen Großstädten geführt.
In Italien verjährt nämlich Betrug bereits nach drei Monaten.
Aber auch weitere europäische Metropolen wie Paris, Brüssel und Amsterdam sind bevorzugte Orte für die Ripdeals (Rip-Deals) gut organisierter Banden.
Geschickte Verhandlungsführung und großzügiges Entgegenkommen bezüglich der Preisvorstellungen des potentiellen Opfers schaffen die Vertrauensbasis für ein zusätzliches Geldumtauschgeschäft.
Günstige Wechselkurse, eine in Aussicht gestellte grosszügige Provision sind weitere Faktoren, welche die sonst übliche Zurückhaltung bei fragwürdigen finanziellen Transaktionen mindern.
Doch genau darauf haben es die Täter abgesehen.
Das angebliche Kaufinteresse für das angebotene Objekt dient nur der Kontaktaufnahme für den beabsichtigten Betrug oder auch Raub.
Bei der Begründung für das angeblich notwendige Devisen Tauschgeschäft zeigen sich die Täter sehr erfindungsreich.
Der Deal, bei welchem dem Opfer sein Geld abgenommen wird, findet meist im Ausland ausserhalb Deutschlands statt.
Teilweise setzen die Täter auch Falsch- oder Spielgeld ein oder rauben dem Opfer einfach das Geld.
Vorsicht ist vor allem geboten, wenn Interessenten auf eine Verkaufsofferte bereitwillig eingehen, ohne über den Kaufpreis zu verhandeln.
Dies gilt erst Recht, wenn Ihnen sogar mehr Geld angeboten wird, als Sie verlangen.
Misstrauen ist auch geboten, wenn:
- die Yacht, das Auto, die Immobilie, etc. nicht einmal besichtigt wird
- die Verkaufsverhandlungen im Ausland stattfinden sollen: zB. in Italien, Frankreich, Belgien oder den Niederlanden.
Ein eindeutiger Hinweis auf betrügerische Absichten besteht, wenn dem eigentlichen Verkauf andere Geschäfte, insbesondere Geldumtausch vorausgehen sollen.